Rechtsprechung
   OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02   

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https://dejure.org/2002,4392
OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02 (https://dejure.org/2002,4392)
OLG Jena, Entscheidung vom 23.05.2002 - 1 UF 21/02 (https://dejure.org/2002,4392)
OLG Jena, Entscheidung vom 23. Mai 2002 - 1 UF 21/02 (https://dejure.org/2002,4392)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verwirkung des Unterhalts für nicht eheliches Kind

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch eines Kindes gegen seinen Vater auf Unterhalt; Geltendmachen des Unterhaltsanspruchs für die Vergangenheit; Beginn der Verjährungsfrist zur Geltendmachung des Unterhaltsanspruchs; Verwirkung von Unterhaltsansprüchen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Verwirkung des Anspruchs auf nachträgliche Gewährung von Unterhalt; Umfang des Barunterhaltsanspruchs

Besprechungen u.ä.

  • nomos.de PDF, S. 46 (Entscheidungsbesprechung)

    §§ 1613, 1615i BGB
    Kindesunterhalt für die Vergangenheit - nichteheliche Lebensgemeinschaft der Eltern - Verjährung - Verwirkung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2002, 1154
  • NJ 2002, 486
  • FamRZ 2003, 184 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (11)

  • BGH, 20.05.1981 - IVb ZR 570/80

    Zustandekommen eines Verzichts auf Unterhalt durch Unterlassen der Geltendmachung

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Da er erst mit rechtskräftiger Feststellung der Vaterschaft gegen den Bekl. geltend gemacht werden konnte, begann die Verjährungsfrist auch erst im Jahr 2001 zu laufen (BGH, FamRZ 1981, 763).

    Darin allein, dass der Anspruch auf Unterhalt während der Zeit des Zusammenlebens nicht geltend gemacht worden ist, liegt noch kein Verzicht (BGH, FamRZ 1981, 763).

    Es ist durchaus möglich, dass er die Verwirklichung des Anspruchs aus anderen, nachvollziehbaren Gründen gescheut hat (vgl. hierzu BGH, FamRZ 1981, 763).

    Die Annahme der Verwirkung wird auch nicht durch die Vorschrift des § 1613 III BGB ausgeschlossen, welche die Härte und wirtschaftliche Belastung aus der rückwirkenden Geltendmachung des Anspruchs zu erleichtern geeignet ist (BGH, FamRZ 1981, 763).

  • BVerwG, 21.01.1988 - 5 C 68.85

    Berechnung - Anteilige Aufwendungen - Sozialhilferecht - Hilfebedürftiger -

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Das BVerwG legt bei der Berechnung des Sozialhilfebedarfs die Wohnkosten auf sämtliche Familienmitglieder nach Köpfen um (NJW 1989, 313; ebenso OVG Hamburg, DAVorm 1989, 107 unter Aufgabe der Entscheidung FamRZ 1985, 1171).
  • BGH, 31.05.1988 - VI ZR 116/87

    Bemessung des Unterhaltsschadens eines Kindes nach Tötung des

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Dieser Berechnung folgt der VI. Senat des BGH nur im Ausnahmefall und hält im Regelfall gem. § 287 ZPO eine Verteilung von 2:1:1 bei einem Elternteil mit zwei Kindern für angemessen (BGH, NJW 1988, 2365 = LM § 844 II BGB Nr. 82 = FamRZ 1988, 921 [925]).
  • OLG Düsseldorf, 05.08.1993 - 6 UF 148/92
    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Der Senat folgt der Ansicht des OLG Düsseldorf, (NJW-RR 1994, 326 = FamRZ 1994, 1049), welches die im Tabellenunterhalt enthaltenen Wohnkosten mit 15% ansetzt und das mietfreie Wohnen angemessen berücksichtigt, indem der nach der Tabelle zu zahlende Unterhalt vor Abzug des Kindergeldes um diesen Prozentsatz ermäßigt wird (zust. Graba, FamRZ 1995, 385).
  • OLG Hamburg, 16.10.1990 - 12 UF 154/89

    Minderjährige Kinder; Unterhaltspflichtiger Elternteil; Deckung des

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Nach einer die Entstehung der Regelbedarfssätze berücksichtigenden Auskunft des Bundesministers der Justiz vom 17.11.1981 (mitgeteilt in DAVorm 1989, 39) beträgt der Wohnanteil am Warenkorb 11, 4% und an dem der Preisindexberechnung zu Grunde gelegten Wägungsschema 11, 568% (vgl. auch OLG Hamburg, FamRZ 1991, 472).
  • OVG Hamburg, 02.09.1988 - Bs I 144/88

    Unterhalt; Wohnbedarf; Berechnung; Kopfzahl

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Das BVerwG legt bei der Berechnung des Sozialhilfebedarfs die Wohnkosten auf sämtliche Familienmitglieder nach Köpfen um (NJW 1989, 313; ebenso OVG Hamburg, DAVorm 1989, 107 unter Aufgabe der Entscheidung FamRZ 1985, 1171).
  • BGH, 13.01.1988 - IVb ZR 7/87

    Voraussetzungen des Verzuges mit Unterhaltsleistungen

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Der BGH (NJW 1988, 1137 = FamRZ 1988, 370 [372]) hat diesen Rechtsgedanken aufgegriffen und im Rahmen der Bemessung des "Zeitmoments" für die Verwirkung von rückständigem Unterhalt in der Weise Rechnung getragen, dass bereits ein Verstreichenlassen einer Frist von mehr als einem Jahr ausreichen kann.
  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 15/56

    Rechtsnatur der Verwirkung

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Eine Verwirkung kommt nach allgemeinen Grundsätzen in Betracht, wenn der Berechtigte ein Recht längere Zeit nicht geltend macht, obwohl er dazu in der Lage wäre, und der Verpflichtete sich mit Rücksicht auf das gesamte Verhalten des Berechtigten darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass dieser sein Recht auch in Zukunft nicht geltend machen werde (vgl. BGHZ 25, 47 [51f.] = NJW 1957, 1358 = LM § 109 HGB Nr. 2).
  • BGH, 16.06.1982 - IVb ZR 709/80

    Verwirkung im Unterhaltsrecht

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Neben dem "Zeitmoment" kommt es für die Verwirkung auf das so genannte "Umstandsmoment" an, d.h., es müssen besondere Umstände hinzutreten, auf Grund derer der Unterhaltsverpflichtete sich nach Treu und Glauben darauf einrichten durfte und eingerichtet hat, dass der Unterhaltsberechtigte sein Recht nicht mehr geltend machen werde (BGHZ 84, 280 [281] = NJW 1982, 1999 = LM § 1361 BGB Nr. 30 = FamRZ 1982, 898; OLG München, OLGZ 1976, 216 [219f.]).
  • BGH, 18.04.1984 - IVb ZR 80/82

    Anspruch auf Unterhalt wegen Betreuung eines Pflegekindes; Berücksichtigung des

    Auszug aus OLG Jena, 23.05.2002 - 1 UF 21/02
    Dazu gehören insbesondere die Aufwendungen für Ernährung, Bekleidung, Reinigung, Körper- und Gesundheitspflege, Hausrat, Unterkunft, Heizung und Beleuchtung, Schulbedarf, Bildung und Unterhaltung (vgl. BGH, NJW 1984, 2355 = LM § 1578 BGB Nr. 23 = FamRZ 1984, 769 [772]).
  • LG Oldenburg, 06.01.1986 - 1 T 353/85
  • OLG Jena, 01.04.2009 - 2 WF 85/09

    Verwirkung titulierter Kindesunterhaltsansprüche

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes seit 16.06.1982 (FamRZ 1982, 898, zuletzt FamRZ 2007, 543), der die Familiensenate des Thüringer Oberlandesgerichts folgen (vgl. 1. FamS NJW-RR 2002, 1154 ff. und Beschluss des 2. FamS vom 24.09.2008, 2 WF 350/08), unterliegen auch rückständige Unterhaltsforderungen der Verwirkung.
  • OLG Frankfurt, 31.08.2006 - 5 WF 233/05

    Kindesunterhalt: Verwirkung des Unterhaltsanspruchs eines minderjährigen Kindes

    Im Verfahren nach § 654 ZPO ist - was das Amtsgericht auch nicht verkennt - der Einwand der Verwirkung zu prüfen, vergleiche dazu BGH MDR 2003, 994; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Karlsruhe FamRZ 2002, 1262).

    Danach kommt auf Grund der neueren Entscheidungen des Bundesgerichtshofs eine Verwirkung für zurückliegende Unterhaltsansprüche jedenfalls in Betracht (vergleiche aber auch BGH FamRZ 1981, 763, wonach der Rechtsbehelf der Verwirkung im Bereich der Anwendung von § 1615 i BGB alte Fassung - jetzt § 1613 Abs. 3 BGB - besonderer Zurückhaltung unterliegt und im wesentlichen nur insoweit zur Anwendung gelangen soll, als die in Frage kommenden Belastungen und Beeinträchtigungen des Unterhaltsschuldners außerhalb dessen Regelungsbereich liegen; vergleiche ferner OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1044; OLG Jena NJW-RR 2002, 1154; OLG Köln FamRZ 2000, 1434; OLG Düsseldorf FamRZ 1989, 776).

  • OLG Koblenz, 17.12.2019 - 9 WF 815/19

    Auswirkungen des Erhalts einer Erwerbsminderungsrente auf einen Anspruch auf

    Zwar ist es möglich, dass ein Verzichtsvertrag durch schlüssiges Handeln zustande kommt (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 570/80 -, juris, Rdnr. 8; OLG Jena, Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 UF 21/02 -, juris, Rdnr. 26; MünchKomm-Schlüter, BGB, 8. Aufl. 2019, § 397, Rdnr. 3).

    Es muss vielmehr sicher ein unzweideutiges Verhalten festgestellt werden, das vom Erklärungsgegner als Aufgabe des Rechts verstanden werden kann (vgl. BGH, Urteil vom 20. Mai 1981 - IVb ZR 570/80 -, juris, Rdnr. 8; OLG Jena, Urteil vom 23. Mai 2002 - 1 UF 21/02 -, juris, Rdnr. 26; Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann-Paffenholz, a.a.O.; Staudinger-Rieble, BGB, Neubearb. 2017, § 397, Rdnr. 117).

  • OLG Köln, 19.11.2013 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    b) Auch dass wegen der Sperrwirkung des § 1600d IV BGB (bzw. § 1600a S. 2 BGB a.F.) das Kind seinen Unterhaltsanspruch erst nach Feststellung der Vaterschaft gegen seinen Vater geltend machen kann und deshalb die Verjährung des Anspruchs erst mit diesem Zeitpunkt beginnt (Palandt/ Brudermüller, BGB, 72. Aufl., § 1600d RN 19), hindert vorliegend die Verwirkung nicht (in diesem Sinn auch OLG Jena NJW-RR 2002, 1154 u. OLG Dresden a.a.O.).
  • OLG Brandenburg, 14.05.2007 - 10 WF 93/07

    Anspruch auf Unterhaltszahlungen für die Vergangenheit

    Ob eine Verwirkung auch dann bereits in Betracht kommt, wenn sich das Kind, gesetzlich vertreten durch seine Mutter, vor Anerkennung der Vaterschaft längere Zeit nicht darum bemüht hat, Unterhalt zu erhalten (so OLG Jena, NJW-RR 2002, 1154; a. A. OLG Brandenburg - 1. Senat für Familiensachen -, FamRZ 2000, 1044), kann dahinstehen.
  • OLG Köln, 14.01.2014 - 27 UF 92/13

    Verwirkung von Ansprüchen auf Kindesunterhalt nach gerichtlicher Feststellung der

    b) Auch dass wegen der Sperrwirkung des § 1600d IV BGB (bzw. § 1600a S. 2 BGB a.F.) das Kind seinen Unterhaltsanspruch erst nach Feststellung der Vaterschaft gegen seinen Vater geltend machen kann und deshalb die Verjährung des Anspruchs erst mit diesem Zeitpunkt beginnt (Palandt/ Brudermüller, BGB, 72. Aufl., § 1600d RN 19), hindert vorliegend die Verwirkung nicht (in diesem Sinn auch OLG Jena NJW-RR 2002, 1154 u. OLG Dresden a.a.O.).
  • OLG Dresden, 24.06.2009 - 20 UF 311/09

    Verwirkung Kindesunterhalt

    Dass § 1613 Abs. 2 Nr. 2 BGB die Geltendmachung von Unterhalt für die Vergangenheit ohne Rücksicht auf die in § 1613 Abs. 1 BGB geregelten Voraussetzungen ermöglicht, schließt die daraus ersichtlichen Einschränkungen des Unterhaltsanspruchs aus, hindert aber die Annahme, ein grundsätzlich in Betracht kommender Anspruch sei verwirkt, ebenso wenig, wie die Verjährungshemmung gemäß § 207 Abs. 1 Nr. 2 BGB einer Verwirkung in nicht verjährter Zeit entgegensteht (BGH NJW 1988, 1137, 1138; OLG Jena, NJW-RR 2002, 1154).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 23 U 185/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,5837
OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 23 U 185/01 (https://dejure.org/2002,5837)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11.12.2002 - 23 U 185/01 (https://dejure.org/2002,5837)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 11. Dezember 2002 - 23 U 185/01 (https://dejure.org/2002,5837)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    Art 28 BGBEG, Art 17 Abs 1 S 2 VollstrZustÜbk
    Automietvertrag mit ausländischem Kunden: Wirksamkeit einer internationalen Gerichtsstandsvereinbarung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen; wirksame Einbeziehung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz wegen Beschädigung eines angemieteten Fahrzeuges; Internationale Zuständigkeit auf Grund Allgemeiner Geschäftsbedingungen (AGB) ; Gerichtliche Zuständigkeit bei Vertragsstaaten des Übereinkommens der Europäischen Gemeinschaft über die gerichtliche ...

Kurzfassungen/Presse

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    AGB werden bei Sprachunkenntnis nicht wirksam vereinbart

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 704
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 10.03.1983 - VII ZR 302/82

    Rechtsnatur eines Fertighausvertrages; Wirksamkeit eines in deutscher Sprache

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 23 U 185/01
    Werden AGB in Vertragsbeziehungen mit nicht Deutsch sprechenden Kunden verwandt, so wird auch in dem Bereich des AGB-Gesetzes gefordert, dass ein Hinweis auf die AGB in der Verhandlungs- und Vertragssprache erfolgen muss (BGHZ 87, 112,114; weitergehend Sörgel-Stein, BGB, Band 3, § 2 AGB-Gesetz Rn. 7: Es sei auch bei nicht Deutsch Sprechenden sicher zu stellen, dass sie den Hinweis auf die Geltung von AGB verstehen).

    Unabhängig von diesen Fragestellungen ist für das deutsche AGB-Recht festzustellen, dass ein Hinweis in deutscher Sprache gegenüber einem nicht Deutsch sprechenden Kunden nicht ausreichend ist (BGHZ 87, 112,114, Ulmer-Brander-Hensen - H. Schmitt a.a.O. Anhang § 2 AGB-Gesetz Rn. 15), und dass der Hinweis in deutlicher Form auf der Vorderseite der Vertragsurkunde enthalten sein muss (Palandt/Heinrichs, BGB, 62. Aufl., 2002, § 2 AGB-Gesetz, Rn. 5).

  • EuGH, 14.12.1976 - 24/76

    Estasis Salotti / Ruewa

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 23 U 185/01
    Der Rechtsprechung des EuGH nach (NJW 77, 494) ist jedoch ein Verweis auf auf der Rückseite der Vertragsurkunde abgedruckte AGB nur dann genügend, wenn der von beiden Parteien unterzeichnete Vertragstext ausdrücklich auf diese AGB Bezug nimmt.
  • OLG Koblenz, 09.01.1987 - 2 U 470/85

    Internationale Zuständigkeit eines deutschen Gerichts, Wohnsitzzuständigkeit,

    Auszug aus OLG Frankfurt, 11.12.2002 - 23 U 185/01
    Die internationale Zuständigkeit aber ist in jedem Rechtszug zu prüfen (Zöller-Geimer, ZPO, 22. Aufl., § 529, Rn. 11, OLG Koblenz RIW 87, 144 f.), sie ist im vorliegenden Fall gegeben.
  • LG Kaiserslautern, 28.07.2009 - 2 O 234/08

    Fahrzeugmiete: (Un-)Wirksamkeit einer den Wegfall einer Haftungsfreistellung

    Einen Anscheinsbeweis dahingehend, dass das Touchieren der Leitplanke während einer Touristenfahrt auf grobe Fahrlässigkeit des Fahrers schließen ließe, wird von der Rechtsprechung nicht anerkannt (OLG Frankfurt in NJW-RR 2003, 704).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,1537
OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02 (https://dejure.org/2002,1537)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.11.2002 - 8 U 44/02 (https://dejure.org/2002,1537)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. November 2002 - 8 U 44/02 (https://dejure.org/2002,1537)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer

    Geltendmachung von Schadensersatz wegen Pflichtverletzung im Zusammenhang mit der Veräußerung eines Mehrfamilienhauses; Pflichtverletzung bei einer Hilfeleistung in Steuersachen; Beurteilung der Fehlerhaftigkeit einer Auskunft; Zuordnung der Veräußerung bebauter ...

  • Judicialis

    AO § 42; ; FGO § 69; ; BGB § 254

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    AO § 42; FGO § 69; BGB § 254
    Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrnehmung für Mandanten

  • rechtsportal.de

    AO § 42; BGB § 254; FGO § 69
    Pflicht des Steuerberaters zur umfassenden Interessenwahrung für Mandanten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2003, 1137
  • BB 2003, 708 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (15)Neu Zitiert selbst (20)

  • BFH, 02.09.1992 - XI R 21/91

    Zurechnung von Grundstücksverkäufen einer GbR zulasten eines Gesellschafters

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
    Zutreffend sei auch auf die "Tendenz" die Grenzen enger zu ziehen hingewiesen worden, was durch den Vorlagebeschluss des BFH vom 02.09.1992 (AZ: XI R 21/91) bestätigt werde.

    In einem im September 1993 veröffentlichten Vorlagebeschluss vom 02.09.1992 (Az. XI R 21/91, BStBl II 1993, 668, 669) vertrat der BFH für den Fall der Veräußerung eines bebaut erworbenen Grundstückes - ohne die Vorlage indes darauf zu erstrecken - vielmehr die Auffassung, dass es auf Wert, Größe und insbesondere Nutzungsart des jeweiligen Grundbesitzes nicht ankomme.

    Zwar sprach nach der Entscheidung des BFH im Vorlagebeschluss vom 02.09.1992 (Az. XI R 21/91, BStBl II 1993, 668, 669), dass es auf Wert, Größe und insbesondere die Nutzungsart der Objekte nicht ankomme, einiges dafür, dass die Rechtsprechung die Drei-Objekt-Grenze auch auf Mehrfamilienhäuser anwenden würde.

  • BFH, 03.07.1995 - GrS 1/93

    Gewerblicher Grundstückshandel des Gesellschafters einer GbR

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
    Diese Auffassung des BFH wurde zudem vom Großen Senat im Beschluss vom 03.07.1995 (Az. GrS 1/93, BStBl II 195, 617 ff.) nicht beanstandet und auch nachfolgend vertreten (vgl. BFH, Urteil v. 23.04.1996, Az. VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170; FG Berlin, EFG 1997, 533: ausdrücklich zu Mehrfamilienhaus).

    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erging, kam es darauf im Falle des Klägers aus damaliger Sicht freilich nicht mehr an, da der BFH unter Berufung auf die Entscheidung des Großen Senats vom 03.07.1995 (a.a.O.) zuvor in seinen Entscheidungen vom 24.01.1996 (Az. X R 255/93, BStBl II 1996, 303 ff.) und vom 14.01.1998 (Az. X R 1/96, BStBl. II 1998, 346 ff.) in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, die nicht differenzierte zwischen der Veräußerung bebaut erworbener Grundstücke und der Veräußerung selbst bebauter Grundstücke (s.o. unter 1.a), Seite 9), entschieden hatte, dass die Veräußerung gewerblicher Objekte und Mehrfamilienhäuser schon deshalb als gewerbliche Tätigkeit anzusehen sei, weil in diesen Fällen der Errichtung von "Großobjekten" sich die Zuordnung zum "Bild des Gewerbebetriebes" bereits unter dem Gesichtspunkt der "Produktion am Markt" ergebe und dieses Ergebnis aufgrund der Indizwirkung einer geringen Zahl von "Objekten" nicht mehr korrigiert werden könne.

  • BFH, 10.12.2001 - GrS 1/98

    gewerblicher Grundstückshandel

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
    Zur deren Beurteilung unterschieden die finanzgerichtliche Rechtsprechung und ihr folgend die Finanzverwaltung aus Vereinfachungsgründen beim Verkauf von Grundstücken private Vermögensverwaltung von gewerblichem Grundstückshandel durch eine zahlenmäßige und durch eine zeitliche Begrenzung, wobei grundsätzlich höchstens drei "Objekte" in einem Zeitraum von fünf Jahren als private Vermögensverwaltung und eine darüber hinausgehende Veräußerung als gewerbliches Handeln eingestuft wurde (sog. Drei-Objekt-Grenze; vgl. nur Schmidt a. a. O., § 15 Anmerkung 12 b m. w. N.), unabhängig davon, ob ein bereits bebaut erworbenes Objekt veräußert wurde oder ob die Veräußerung nach Erwerb eines unbebauten Grundstückes und dessen anschließender Bebauung erfolgte (vgl. die Hinweise im Beschluss des BFH vom 10.12.2001 - GrS 1/98 - zu Ziffer B III. 3., BStBl II 2002, 291, 293; BMF-Schreiben vom 20.12.1990, Tz. 17, BStBl I 1990, 884, 887).

    Dass der BFH die Ansicht des Großen Senats, wie dieser nachträglich klarstellte (vgl. Beschluss vom 10.12.2001 - GrS 1/98 -, BStBl II 2002, 291, 2993) falsch interpretiert, war seinerzeit nicht erkennbar.

  • BGH, 22.02.2001 - IX ZR 293/99

    Aufhebung eines Urteils wegen Widersprüchlichkeit des Tenors; Anforderungen an

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
    Das gilt auch für die Frage, wie sich der Auftraggeber bei richtiger Beratung verhalten hätte (vgl. BGH NJW-RR 2001, 1351, 1353).

    Andererseits sind in diesen Fällen die Regeln des Anscheinsbeweises unanwendbar, wenn unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten verschiedene Verhaltensweisen ernsthaft in Betracht kommen (BGH NJW-RR 2001, 1351, 1353; BGH NJW-RR 1999, 641, 642).

  • BFH, 18.05.1999 - I R 118/97

    Mehrfamilienhäuser und Gewerbebauten: Drei-Objekt-Grenze

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
    Ausdrücklich klargestellt und bejaht wurde die Frage im Falle der Veräußerung eines mit einem Mehrfamilienhaus bebaut erwordenen Grundstückes höchstrichterlich erstmals im Urteil des BFH vom 18.05.1999 (Az. I R 118/97, BStBl II 2000, 28, 30).
  • BFH, 24.01.1996 - X R 255/93

    Gewerblicher Grundstückhandel eines Bauingenieurs, der zwei Grundstücke jeweils

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erging, kam es darauf im Falle des Klägers aus damaliger Sicht freilich nicht mehr an, da der BFH unter Berufung auf die Entscheidung des Großen Senats vom 03.07.1995 (a.a.O.) zuvor in seinen Entscheidungen vom 24.01.1996 (Az. X R 255/93, BStBl II 1996, 303 ff.) und vom 14.01.1998 (Az. X R 1/96, BStBl. II 1998, 346 ff.) in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, die nicht differenzierte zwischen der Veräußerung bebaut erworbener Grundstücke und der Veräußerung selbst bebauter Grundstücke (s.o. unter 1.a), Seite 9), entschieden hatte, dass die Veräußerung gewerblicher Objekte und Mehrfamilienhäuser schon deshalb als gewerbliche Tätigkeit anzusehen sei, weil in diesen Fällen der Errichtung von "Großobjekten" sich die Zuordnung zum "Bild des Gewerbebetriebes" bereits unter dem Gesichtspunkt der "Produktion am Markt" ergebe und dieses Ergebnis aufgrund der Indizwirkung einer geringen Zahl von "Objekten" nicht mehr korrigiert werden könne.
  • BFH, 23.04.1996 - VIII R 27/94

    Langjährige Vermietung und Selbstnutzung beim gewerblichen Grundstückshandel

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
    Diese Auffassung des BFH wurde zudem vom Großen Senat im Beschluss vom 03.07.1995 (Az. GrS 1/93, BStBl II 195, 617 ff.) nicht beanstandet und auch nachfolgend vertreten (vgl. BFH, Urteil v. 23.04.1996, Az. VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170; FG Berlin, EFG 1997, 533: ausdrücklich zu Mehrfamilienhaus).
  • BFH, 14.01.1998 - X R 1/96

    Bau und Verkauf eines Mehrfamilienhauses

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
    Abgesehen davon, dass diese Entscheidung erst nach Ablauf der Rechtsmittelfrist erging, kam es darauf im Falle des Klägers aus damaliger Sicht freilich nicht mehr an, da der BFH unter Berufung auf die Entscheidung des Großen Senats vom 03.07.1995 (a.a.O.) zuvor in seinen Entscheidungen vom 24.01.1996 (Az. X R 255/93, BStBl II 1996, 303 ff.) und vom 14.01.1998 (Az. X R 1/96, BStBl. II 1998, 346 ff.) in Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung, die nicht differenzierte zwischen der Veräußerung bebaut erworbener Grundstücke und der Veräußerung selbst bebauter Grundstücke (s.o. unter 1.a), Seite 9), entschieden hatte, dass die Veräußerung gewerblicher Objekte und Mehrfamilienhäuser schon deshalb als gewerbliche Tätigkeit anzusehen sei, weil in diesen Fällen der Errichtung von "Großobjekten" sich die Zuordnung zum "Bild des Gewerbebetriebes" bereits unter dem Gesichtspunkt der "Produktion am Markt" ergebe und dieses Ergebnis aufgrund der Indizwirkung einer geringen Zahl von "Objekten" nicht mehr korrigiert werden könne.
  • FG Berlin, 09.09.1996 - IX 317/95

    "Drei-Objekt-Grenze" beim Verkauf eines Mehrfamilienhauses?

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
    Diese Auffassung des BFH wurde zudem vom Großen Senat im Beschluss vom 03.07.1995 (Az. GrS 1/93, BStBl II 195, 617 ff.) nicht beanstandet und auch nachfolgend vertreten (vgl. BFH, Urteil v. 23.04.1996, Az. VIII R 27/94, BFH/NV 1997, 170; FG Berlin, EFG 1997, 533: ausdrücklich zu Mehrfamilienhaus).
  • FG Köln, 05.12.1997 - 10 V 5576/97

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Verkauf eines Großobjekts

    Auszug aus OLG Köln, 21.11.2002 - 8 U 44/02
    Auch das FG Köln hatte es im Beschluss vom 05.12.1997 (Az. 10 V 5576/97, EFG 1998, 366) als ernstlich zweifelhaft im Sinne des § 69 Abs. 2 FGO angesehen, ob die einmalige Errichtung und Veräußerung eines gewerblichen Großobjektes - ohne erkennbare Wiederholungsabsicht - die Annahme einer nachhaltigen gewerblichen Tätigkeit rechtfertige, wenn eine bereits während der Errichtung des Bauwerkes bestehende unbedingte Veräußerungsabsicht nicht nachgewiesen sei.
  • BFH, 25.06.1984 - GrS 4/82

    Zur ertragsteuerrechtlichen Behandlung der GmbH & Co. KG

  • BGH, 30.09.1993 - IX ZR 73/93

    Anscheinsbeweis bei Rechtsberatungsvertrag

  • BFH, 12.07.1991 - III R 47/88

    Gewerblicher Grundstückshandel bei einem einzigen Veräußerungsgeschäft

  • BGH, 03.06.1993 - IX ZR 173/92

    Steuerliche Beratung gemäß höchstrichterlicher Rechtsprechung

  • BGH, 10.12.1998 - IX ZR 358/97

    Haftung des Steuerberaters bei rechtsgestaltender Steuerberatung

  • BFH, 18.09.2002 - X R 5/00

    Gewerblicher Grundstückshandel bei weniger als vier Objekten

  • BFH, 22.04.1998 - IV B 19/98

    Gewerblicher Grundstückshandel bei Mietwohngrundstücken

  • FG Niedersachsen, 27.05.1999 - V 602/96

    Gewerblicher Grundstückshandel eines Zimmermeisters; Errichtung und Verkauf von

  • BFH, 20.11.1990 - VIII B 102/89

    Gewerblicher Grundstückshandel bei der Veräußerung von bebauten Grundstücken

  • FG Düsseldorf, 13.03.1990 - 5 K 473/84

    Einkommensteuer; Abgrenzung private Vermögensverwaltung/gewerblicher

  • BGH, 05.02.2009 - IX ZR 6/06

    Schadensersatzsanspruch gegen einen Steuerberater wegen eines Beratungsfehlers im

    Zur Begründung hat das Berufungsgericht auf ein eigenes Urteil vom 21. November 2002 verwiesen (8 U 44/02, OLG Köln OLG-Report 2003, 69 ff = VersR 2003, 1137, 1139) .
  • OLG Köln, 24.02.2005 - 8 U 61/04

    Unterlassener Hinweis auf die Möglichkeit des Kirchenaustritts; Anwendbarkeit des

    Die Beratung soll den Mandanten in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. nur BGH DB 2004, 131 ff., m.w.N.; Senat, Urt. v. 21.11.2002, OLGR 2003, 69 ff.).
  • OLG Köln, 26.04.2007 - 8 U 49/06

    Unbegründete Schadensersatzklage gegen Steuerberater bei Unkenntnis der

    Im Grundatz ist davon auszugehen, dass der Steuerberater im Rahmen seines Auftrages und im Rahmen der diesbezüglich gegebenen Beratungspflicht seinen Mandanten umfassend zu beraten und ungefragt über alle bedeutsamen steuerlichen Einzelheiten und deren Folgen zu unterrichten hat (vgl. BGH, WM 1994, 602, 603; BGH, WM 1998, 301, 302; BGH, MDR 2003, 689; BGH, MDR 2004, 746; Senat, OLGR 2003, 69 ff; OLG Bremen, GI 2002, 213).

    Ist die Rechtsprechung zu dem Zeitpunkt ungeklärt und sind Tendenzen nicht eindeutig absehbar, ist eine hinreichende Erfolgsaussicht zu verneinen (Senat, OLGR 2003, 69).

  • OLG Köln, 08.03.2007 - 8 U 19/06

    Berechtigte Steuernachforderungen sind regelmäßig kein Schaden des Mandanten

    Die Beratung soll den Mandanten in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. nur BGH DB 2004, 131 ff., m.w.N.; Senat, OLGR 2003, 69 ff., OLGR 2005, 521).
  • OLG Köln, 28.06.2007 - 8 U 43/06

    Pflicht zur umfassenden Beratung des Mandanten durch den Steuerberater und zur

    Insbesondere muss der Steuerberater seinen Auftraggeber möglichst vor Schaden bewahren und deswegen den relativ sichersten Weg zu dem erstrebten steuerlichen Ziel aufzeigen sowie sachgerechte Vorschläge zu dessen Verwirklichung unterbreiten (vgl. BGH DB 2006, 1106 ff.; BGH ZIP 2004, 2058 f.; BGH NJW 2002, 1571 f.; BGH WM 1998, 301 ff.; BGH NJW 1995, 2108 ff.; Senat, OLGR 2003, 69 ff.; OLGR 2005, 521 ff.).

    Der Steuerberater ist dabei gehalten, bestehende Erkenntnisquellen zu nutzen (Senat, OLGR 2003, 69 ff.).

  • OLG Köln, 15.03.2005 - 8 U 61/04

    Steuerberater muss nicht den Kirchenaustritt als "Steuersparmodell" empfehlen

    Die Beratung soll den Mandanten in die Lage versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. nur BGH DB 2004, 131 ff., m.w.N.; Senat, Urt. v. 21.11.2002, OLGR 2003, 69 ff.).
  • OLG Köln, 22.12.2005 - 8 U 30/02
    Wenn diese keinen hinlänglich sicheren Schluss zulassen, muss der Steuerberater bei seiner Auskunft oder Empfehlung deutlich machen, dass er nichts als eine unbestätigte Meinung zu der Frage bieten kann (Senat, Urt. v. 21.11.2002 - 8 U 44/02 = OLGR 2003, 69 ff., m. w. N.).

    Veräußert der Auftraggeber ein Grundstück, nachdem der Steuerberater die Veräußerung zum beabsichtigten Zeitpunkt - fehlerhaft - als steuerlich unschädlich bezeichnet hat, greifen zugunsten des Auftraggebers die Grundsätze des Anscheinsbeweises, wenn er unter wirtschaftlichen oder sonstigen Gesichtspunkten nicht zu einer Veräußerung gezwungen war und er bei einer späteren Veräußerung einen der angefallenen Steuerlast entsprechenden höheren, steuerfreien Gewinn erzielt hätte (Senat, Urt. v. 21.11.2002 - 8 U 44/02 = OLGR 2003, 69 ff.).

  • OLG Köln, 13.09.2007 - 8 U 19/07

    Belehrungspflicht des Steuerberaters zur Anfechtung des Steuerbescheids nach

    Hierzu hat er den relativ sichersten Weg zu dem angestrebten steuerlichen Ziel aufzuzeigen und die für den Erfolg notwendigen Schritte vorzuschlagen (BGH, NJW 2004, 3487; BGHZ 128, 358, 361 = NJW 1995, 958; BGH, NJW-RR 2003, 1064, 1065; Senat, OLGR 2003, 69; Urteil vom 26.06.2007 - 8 U 49/06).
  • OLG Köln, 27.01.2005 - 8 U 66/04

    Umfang der Auskunfts- und Belehrungspflicht des Steuerberaters

    Wenngleich der Steuerberater auch bei einem umfassenden Steuerberatungsmandat grundsätzlich (nur) die Pflicht hat, den Mandanten umfassend steuerlich zu beraten, dabei den relativ sichersten Weg aufzuzeigen und ihn vor Schaden zu bewahren (vgl. nur Senat, Urteil vom 21.11.2002 - 8 U 44/02 - = OLGR 2003, 69 ff m.w.N.), ergeben sich für ihn weitere Pflichten, wenn mit der von ihm angeratenen Gestaltung neben steuerrechtlichen Zwecken zugleich zivilrechtliche Wirkungen beabsichtigt sind oder vom Mandanten offensichtlich angenommen werden und dem Mandanten im Falle des Scheiterns ein zivilrechtlicher Schaden entstehen kann.
  • OLG Köln, 10.04.2003 - 8 U 75/02

    Steuerrechtiche Beratung im Zusammenhang mit einer beabsichtigten

    Er hat dabei den Mandanten in die Lage zu versetzen, eigenverantwortlich seine Rechte und Interessen wahren und eine Fehlentscheidung vermeiden zu können (vgl. OLG Bremen, GI 2002, 213; so auch der Senat in ständiger Rechtsprechung etwa OLG Köln, Urteil vom 21.11.2002 - 8 U 44/02 - ).
  • OLG Köln, 28.06.2007 - 8 U 6/07

    Beratungspflichten und Unterrichtungspflichten des Steuerberaters im Rahmen

  • OLG Köln, 12.08.2010 - 8 U 11/09

    Aufzeigen des relativ sichersten Weges zu dem angestrebten steuerlichen Ziel als

  • OLG Köln, 15.05.2008 - 8 U 32/07

    Schadensersatzanspruch gegen einen Steuerberater wegen

  • OLG Köln, 22.01.2009 - 8 U 38/08

    Schadensersatzpflicht wegen steuerlicher Fehlberatung im Zusammenhang mit der

  • OLG Köln, 13.03.2003 - 8 U 77/02
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Rechtsprechung
   OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,3375
OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02 (https://dejure.org/2002,3375)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24.10.2002 - 3 W 182/02 (https://dejure.org/2002,3375)
OLG Zweibrücken, Entscheidung vom 24. Oktober 2002 - 3 W 182/02 (https://dejure.org/2002,3375)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Lärmbeeinträchtigung durch "integrierte Rolläden" mit Motorantrieb; Mehrheitsbeschluß über bauliche Veränderung; Nicht genehmigte bauliche Veränderung; Uneinheitliche Fassadengestaltung; Verschlechterung des optischen Gesamteindrucks; Prüfungsumfang eines ...

  • Judicialis

    WEG § 14 Nr. 1; ; WEG § 22 Abs. 1; ; FGG § 12; ; FGG § 25; ; FGG § 27

  • rechtsportal.de

    WEG § 14 Nr. 1 § 22 Abs. 1; FGG § 12 § 25 § 27
    Lärmbeeinträchtigung durch "integrierte Rollläden" mit Motorantrieb

  • ibr-online

    Einbau "integrierter Rollläden": Bauliche Veränderung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (22)

  • OLG Köln, 30.08.2000 - 16 Wx 115/00

    Einbau eines Elektromotors zum Betrieb der Rolläden

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02
    Rechtsfehlerfrei geht das Landgericht zunächst davon aus, dass hier das Anbringen "integrierter Rollläden" bei einem Austausch der Fenster eine bauliche Veränderung im Sinne von § 22 Abs. 1 Satz 1 WEG darstellt, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung und Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht (vgl. BayObLG DWE 1991, 155, 156; 1992, 41; OLG Celle OLGR 1998, 62; OLG Düsseldorf ZMR 1995, 552; WE 2000, 223; s. auch OLG Köln NZM 2001, 53).

    abgewichen ist und angenommen hat, dass nach dem Einbau von mit Motorantrieb versehenen Rollläden in den Erdgeschosswohnungen keine erheblichen Geräuschbelästigungen zu erwarten seien (zur Frage, wann Lärmbelästigungen als ein das in § 14 WEG bestimmte Maß überschreitender Nachteil zu werten sind, vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 598; WE 1996, 439; OLG Köln MDR 1999, 539; NZM 2001, 53).

  • OLG Düsseldorf, 08.11.1991 - 16 U 112/90

    Zugesicherte Eigenschaften beim Unternehmenskauf

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02
    Dies ist in die erforderliche tatsächliche Würdigung einzubeziehen (vgl. BayObLG NJW-RR 1993, 377; Staudinger/Bub aaO § 22 WEG Rdnr. 92 m.w.N.).
  • BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98

    Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02
    Diesen Beschluss kann das Rechtsbeschwerdegericht selbst auslegen, da er auch für Sondernachfolger gelten soll (vgl. BGH NJW 1998, 3713, 3714; Bärmann/Pick/Merle aaO § 23 Rdnr. 43 ff., jew. m.w.N.).
  • BGH, 19.12.1991 - V ZB 27/90

    Beseitigungsanspruch bei Beeinträchtigung des gemeinschaftlichen Eigentums -

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02
    Denn ein über das bei einem geordneten Zusammenleben unvermeidliche Maß hinausgehender Nachteil liegt nur bei solchen Veränderungen vor, die sich objektiv nachteilig auf das äußere Bild der Wohnanlage auswirken (BGH NJW 1992, 978; Senat, FGPrax 1999, 220).
  • BGH, 11.05.1993 - VI ZR 243/92

    Verwertung tatrichterlicher Erkenntnisse zur Person des Sachverständigen aus

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02
    a) Die Beschwerdekammer ist zutreffend davon ausgegangen, dass das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens vom Gericht nicht kritiklos übernommen werden darf, der Richter vielmehr zu kritischer Würdigung verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 1982, 2874; FamRZ 1983, 1220; VersR 1985, 1187; s. auch BGH NJW 1993, 2382; BayObLGZ 1966, 67, 73; BayObLG NJW 1992, 2100, 2101; Keidel/Schmidt aaO § 15 Rdnr. 46 und Keidel/Kahl aaO § 25 Rdnr. 12 b).
  • BGH, 09.05.1989 - VI ZR 268/88

    Voraussetzungen der Abweichung von einem Sachverständigengutachten; Nachweis der

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02
    Fehlt es hieran und verschließt sich das Gericht der Erwägung, zur Klärung seiner Bedenken den Sachverständigen zu einer Ergänzung oder mündlichen Erläuterung seines Gutachtens zu veranlassen oder einen weiteren Sachverständigen zu beauftragen, so bewegt es sich bei seiner Überzeugungsbildung außerhalb des dem tatrichterlichen Ermessen eingeräumten Bereichs (BGH NJW 1989, 2948 f. m.w.N.; BayObLG MDR 1980, 313; DAVorm 1985, 701, 705; FamRZ 1985, 742, 743; 1994, 720).
  • BGH, 18.01.1979 - VII ZB 19/78

    Bauliche Veränderungen des gemeinschaftlichen Eigentums

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02
    In einem solchen Fall ist zwar ein Mehrheitsbeschluss der Wohnungseigentümer - wie er hier gefasst worden ist - weder erforderlich noch ausreichend (BGHZ 73, 196 ff.).
  • BGH, 27.05.1982 - III ZR 201/80

    Wiederholung der Beweisaufnahme durch das Berufungsgericht

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02
    a) Die Beschwerdekammer ist zutreffend davon ausgegangen, dass das Ergebnis eines Sachverständigengutachtens vom Gericht nicht kritiklos übernommen werden darf, der Richter vielmehr zu kritischer Würdigung verpflichtet ist (vgl. BGH NJW 1982, 2874; FamRZ 1983, 1220; VersR 1985, 1187; s. auch BGH NJW 1993, 2382; BayObLGZ 1966, 67, 73; BayObLG NJW 1992, 2100, 2101; Keidel/Schmidt aaO § 15 Rdnr. 46 und Keidel/Kahl aaO § 25 Rdnr. 12 b).
  • BayObLG, 16.12.1993 - 2Z BR 113/93

    WEG : Trittschallschutz)

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02
    abgewichen ist und angenommen hat, dass nach dem Einbau von mit Motorantrieb versehenen Rollläden in den Erdgeschosswohnungen keine erheblichen Geräuschbelästigungen zu erwarten seien (zur Frage, wann Lärmbelästigungen als ein das in § 14 WEG bestimmte Maß überschreitender Nachteil zu werten sind, vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 598; WE 1996, 439; OLG Köln MDR 1999, 539; NZM 2001, 53).
  • BayObLG, 15.10.1992 - 2Z BR 75/92

    Wirkung des Ausschlusses des Stimmrechts gemäß § 25 Abs. 5 WEG für den Ehegatten

    Auszug aus OLG Zweibrücken, 24.10.2002 - 3 W 182/02
    Denn ein Mehrheitsbeschluss über eine bauliche Veränderung, die über die ordnungsgemäße Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums hinausgeht, ist nicht für ungültig zu erklären, wenn feststeht, dass keiner der Wohnungseigentümer, die den Beschluss fristgerecht angefochten haben, durch die bauliche Veränderung über das in § 14 Nr. 1 WEG bestimmte Maß hinaus in seinen Rechten beeinträchtigt wird (BayObLGZ 1992, 288 - Leitsatz 3 - Staudinger/Bub, BGB 12. Aufl. § 22 WEG Rdnr. 50; Bärmann/Pick/Merle, WEG 8. Aufl. § 22 Rdnr. 212; vgl. auch BayObLG NJW-RR 1995, 653, 654).
  • BayObLG, 25.11.1993 - 3Z BR 190/93

    Sachverständigengutachten; Würdigung; Gutachten; Einholen; Sachkunde;

  • BayObLG, 23.07.1992 - 2Z BR 22/92

    Nachträgliche Balkonverglasung - zustimmungspflichtig?

  • BGH, 05.05.1983 - III ZR 57/82

    Ausübung der Vormund zur Geltendmachung eines Pflichtteilsanspruchs - Schuldhafte

  • BayObLG, 05.12.1991 - BReg. 3 Z 182/91
  • OLG Köln, 01.10.1998 - 16 Wx 160/98

    Bauliche Veränderung durch Maßnahmen, die den äußeren Eindruck nicht tangieren

  • OLG Düsseldorf, 10.07.1995 - 3 Wx 99/95

    Zustimmung der Wohnungseigentümer zur Anbringung vorstehender Rolladenkästen

  • BGH, 17.09.1985 - VI ZR 12/84

    Klage eines Patienten auf Zahlung eines angemessenen Schmerzensgeldes und

  • BayObLG, 12.09.1991 - BReg. 2 Z 101/91

    Beschwerdeberechtigung eines Antragsberechtigten gegen die Zurückweisung eines

  • OLG Stuttgart, 05.05.1994 - 8 W 315/93

    Verbesserungsanspruch bei Wohnungseigentum

  • BayObLG, 07.09.1994 - 2Z BR 65/94

    Beurteilung der Glaubwürdigkeit eine Beteiligten oder Zeugen durch das

  • BayObLG, 22.04.1994 - 2Z BR 9/94

    Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses, der eine bauliche Veränderung

  • OLG Hamburg, 23.11.1979 - 14 U 96/79
  • OLG Zweibrücken, 02.02.2004 - 3 W 251/03

    Wohnungseigentumsverfahren: Bauliche Veränderung durch Anbringung einer Markise

    in FG-Prax 1999, 220 und OLGR 2000, 131, vom 14. Oktober 2002 - 3 W 182/02 -, abgedr.

    in ZWE 2003, 274, 276, sowie vom 21. November 2002 - 3 W 179/02 -, abgedr.

    Die Tatsachenwürdigung durch die Instanzgerichte ist nur dahin überprüfbar, ob die Tatrichter den maßgebenden Sachverhalt ausreichend erforscht (§ 12 FGG), bei der Erörterung des Beweisstoffes alle wesentlichen Umstände berücksichtigt (§ 25 FGG) und hierbei nicht gegen gesetzliche Beweisregeln und Verfahrensvorschriften sowie gegen Denkgesetze, feststehende Erfahrungssätze und den allgemeinen Sprachgebrauch verstoßen haben (vgl. in diesem Zusammenhang Senat, Beschluss vom 24. Oktober 2002 - 3 W 182/02 -, abgedr. in ZWE 2003, 274, 276).

  • OLG Karlsruhe, 29.12.2003 - 14 Wx 51/03

    Wohnungseigentum: Haltung von mehreren Reptilien in einer Eigentumswohnung

    Etwa vohandene eigene Sachkunde hätte es darzulegen (vgl. hierzu etwa Bay ObLG, MDR 1980, S. 313 f.; OLGR Zweibrücken 2003, S. 69 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 11.04.2003 - 11 UF 287/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,5121
OLG Hamm, 11.04.2003 - 11 UF 287/02 (https://dejure.org/2003,5121)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11.04.2003 - 11 UF 287/02 (https://dejure.org/2003,5121)
OLG Hamm, Entscheidung vom 11. April 2003 - 11 UF 287/02 (https://dejure.org/2003,5121)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • IWW
  • Wolters Kluwer

    Leistungsfähigkeit des Unterhaltsverpflichteten; Bestimmung des Umfangs der Erwerbsverpflichtung; Gleichzeitige Betreuung minderjähriger Kinder; Gesteigerte Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB); Halbschichtige Tätigkeit bei Betreuung von zwei ...

  • Judicialis

    BGB §§ 1601 ff.; ; BGB § 1603 Abs. 2; ; BGB § 1615 I

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 1601 ff.; BGB § 1603 Abs. 2; BGB § 1615 I
    Zur Erwerbsverpflichtung bei Unterhaltspflichtigen über eine halbschichtige Tätigkeit hinaus; zum Umfang der gesteigerten Unterhaltspflicht nach § 1603 Abs. 2 BGB

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Frau mit Minijob betreut zwei Kinder - Muss die Mutter für ein weiteres Kind, das beim Vater lebt, mehr arbeiten?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 1160
  • FamRZ 2003, 1961
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 25.11.1998 - XII ZR 33/97

    Bemessung des Altersvorsorgeunterhalts bei sozialversicherungsfreier

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2003 - 11 UF 287/02
    Der BGH hat gebilligt, dass bei Betreuung von zwei Kindern im Alter von 12 und 13 Jahren nur eine Verpflichtung zu einer Geringverdienertätigkeit (10 Wochenstunden) angenommen worden ist (BGH FamRZ 99, S. 372 ff.) Da die beiden von der Beklagten betreuten Kinder zur Zeit 14 und 15 Jahre alt sind, wird man keine Erwerbsverpflichtung annehmen können, die.
  • OLG Stuttgart, 31.07.2001 - 15 UF 204/01

    Durchbrechung der materiellen Rechtskraft einer Entscheidung zum

    Auszug aus OLG Hamm, 11.04.2003 - 11 UF 287/02
    Diese Rechtsprechung wendet der BGH inzwischen auch auf nichteheliche Lebensgemeinschaften an, soweit der Unterhaltspflichtige gegen den neuen Partner einen Unterhaltsanspruch aus § 1615 I BGB hat und darin sein Auskommen findet (BGH FamRZ 2002, S. 614 ff.).
  • OLG Brandenburg, 25.03.2004 - 9 UF 139/03

    Trennungsunterhalt für eine Ehefrau in den neuen Bundesländern: Anrechenbares

    So hat das OLG Hamm für das Gebiet der alten Bundesländer jüngst einer als Verkäuferin im Geringverdienerbereich arbeitenden Frau, die in ihrem erlernten Beruf keine Realchance auf eine Einstellung besaß, ein aus 2/3 Erwerbstätigkeit fiktiv erzielbares Einkommen von netto 714, 94 EUR zugerechnet (OLG Hamm, OLG-Report, 2003, 255, 256).
  • OLG Koblenz, 23.12.2004 - 7 UF 768/04

    Familienrecht, Kindesunterhalt

    Allerdings kann die Leistungsfähigkeit des barunterhaltspflichtigen Elternteils wiederum durch die ihm obliegende Betreuung eines oder mehrerer Geschwisterkinder beeinträchtigt sein (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 2003, 1160).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 80/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,4270
OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 80/02 (https://dejure.org/2002,4270)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18.09.2002 - 2 W 80/02 (https://dejure.org/2002,4270)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 18. September 2002 - 2 W 80/02 (https://dejure.org/2002,4270)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    PartGG § 1 III; ; PartGG § 2

  • rechtsportal.de

    PartGG § 1 Abs. 3 § 2
    Eintragung einer ärztlichen "Gemeinschaftspraxis" in das Partnerschaftsregister

  • Der Betrieb(Abodienst, Leitsatz frei)

    Zulässige Bezeichnung einer Ärztepartnerschaft als Gemeinschaftspraxis

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Zulässige Gesellschaftsformen für Berufsausübungsgemeinschaften; Eintragung einer ärztlichen "Gemeinschaftspraxis" in das Partnerschaftsregister; Berufsordnung für Ärzte; Festlegung auf eine bestimmte Bezeichnung je nach der gewählten Gesellschaftsform; ...

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Eintrag ins Partnerschaftsregister: Gewählter Name ist zulässig

  • rpmed.de (Kurzinformation)

    Die zahnärztliche Partnerschaftsgesellschaft darf die Bezeichnung "Gemeinschaftspraxis" im Namen führen.

Verfahrensgang

  • AG Kiel - 502 AR 53/01
  • LG Kiel - 3 T 120/02
  • OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 80/02

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2003, 173
  • MDR 2003, 540
  • FGPrax 2003, 37
  • DB 2003, 552
  • Rpfleger 2003, 91
  • NZG 2003, 168
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 09.05.1972 - 1 BvR 518/62

    Facharzt

    Auszug aus OLG Schleswig, 18.09.2002 - 2 W 80/02
    Eine dahingehende Regelung überschreitet die durch § 1 Abs. 3 PartGG grundsätzlich eingeräumte Rechtssetzungsbefugnis der Beteiligten wegen Unvereinbarkeit mit Art. 12 Abs. 1 GG (vgl. grds. BVerfGE 33, 125, 157 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.11.2002 - 27 WF 214/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,6110
OLG Köln, 08.11.2002 - 27 WF 214/02 (https://dejure.org/2002,6110)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.11.2002 - 27 WF 214/02 (https://dejure.org/2002,6110)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. November 2002 - 27 WF 214/02 (https://dejure.org/2002,6110)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für die Berechnung des Einkommens für die Gewährung von Prozesskostenhilfe bei Bezug von Sozialhilfe nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG); Beschränktes Leistungsvermögen wegen Betreuung von Kindern ; Ratenfreie Gewährung von Prozesskostenhilfe nach ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 773
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Karlsruhe, 22.03.2004 - 18 WF 3/04

    Prozesskostenhilfe: Feststellung des für die Prozessführung einzusetzenden

    Zu solchen Personen zählen u. a. Erwerbstätige, die als Alleinerziehende Klein -oder Grundschulkinder betreuen (OLG Köln FamRZ 2003, 773 f.; Zöller/ Philippi, ZPO, 24. Aufl. 2004, § 115 Rdnr. 30; Kalthoener/ Büttner/ Wrobel-Sachs, Prozesskostenhilfe und Beratungshilfe, 2. Aufl. 1999, Rdnr. 265).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/2002   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,2617
OLG Stuttgart, 30.09.2002 - 6 U 57/2002 (https://dejure.org/2002,2617)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30.09.2002 - 6 U 57/2002 (https://dejure.org/2002,2617)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 30. September 2002 - 6 U 57/2002 (https://dejure.org/2002,2617)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Rückabwicklung eines Darlehensvertrags im Zusammenhang mit dem Beitritt zu einem Immobilienfonds; Pflicht der Bank zur Aufklärung des Darlehensnehmers über die besonderen Risiken der Kombination eines langfristigen Festkredits mit einer Lebensversicherung; Finanzierung ...

  • Judicialis

    VerbrKrG § 4; ; VerbrKrG § ... 4 Abs. 1 Nr. 1 b); ; VerbrKrG § 6 Abs. 1; ; VerbrKrG § 6 Abs. 2; ; VerbrKrG § 9; ; VerbrKrG § 9 Abs. 1 Satz 2; ; VerbrKrG § 9 Abs. 3; ; BGB § 278; ; BGB § 706; ; BGB § 823 Abs. 2; ; StGB § 263; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 156; ; ZPO § 283; ; ZPO § 296; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; HWiG § 1; ; GVG § 17 Abs. 2

  • rechtsportal.de

    Keine Aufklärungspflichten der Banken über die besonderen Risiken bei einer Kombination aus langfristigen Festkrediten und Lebensversicherungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (48)

  • OLG Stuttgart, 09.03.2004 - 6 U 166/03

    Rückabwicklung eines zur Finanzierung des Beitritts zu einem geschlossenen

    Eine Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank kann nur in eng begrenzten Ausnahmefällen (dazu zusammenfassend BGH NJW 2003, 422; BGH NJW 2003, 424, 425; BGH NJW 2003, 2529, 2530; BGH ZIP 2003, 1741, 1744; BGH NJW 2003, 2821, 2822 sowie die Entscheidungen des Senats OLGR 2001, 332, 333 f. und OLGR 2003, 69, 70 ff. mit Nachw.; vgl. auch BVerfG WM 2003, 2370, 2371) bejaht werden, nämlich wenn 1.) die Bank ihre Rolle als Kreditgeberin überschreitet und quasi als Partner des Anlagegeschäfts in Erscheinung tritt oder 2.) die Bank einen besonderen Gefährdungstatbestand für den Anleger über die allgemeinen wirtschaftlichen Risiken des Anlagegeschäfts hinaus geschaffen oder begünstigt hat oder 3.) eine Interessenkollision der Bank bei der Kreditvergabe an den Erwerber vorliegt oder 4.) bei einem spezifischen Wissensvorsprung der Bank in Bezug auf die speziellen Risiken des konkreten Vorhabens.

    a) Entgegen der Auffassung des Landgerichts hat eine Rückabwicklung nicht zur Folge, dass nach der sogenannten Securenta-Rechtsprechung des XI. Zivilsenats (BGH NJW 1996, 3414; BGH NJW 1996, 3416) der Anleger die Rückzahlung aller geleisteten Zahlungen verlangen könnte und die Bank wegen der Rückgewähr der Einlage sich ausschließlich an die Fondsgesellschaft halten müsste (vgl. auch Rechtsprechung des Senats OLG Stuttgart ZIP 2002, 1885, 1892; BKR 2002, 828, 833 f.; OLGR 2003, 69); insbesondere kann sich der Beklagte im Ergebnis wegen der entsprechend anwendbaren Regelung in § 819 BGB nicht auf einen Wegfall der Bereicherung berufen, da er weiß, dass er das ihm zur zeitweiligen Nutzung überlassene Kapital nicht auf Dauer behalten darf (BGH NJW 1999, 1636).

  • OLG Stuttgart, 24.11.2003 - 6 U 35/03

    Finanzierung des Beitritts zu einem Immobilienfonds: Widerrufsbelehrung im

    Entgegen einer verbreiteten Ansicht (OLG Karlsruhe BKR 02, 128 = OLGR 02, 453; OLGR 02, 295 und OLGR 03, 75; OLG München ZIP 00, 2295; OLG Bamberg WM 02, 537; OLG Köln ZIP 01, 1808; OLG Stuttgart OLGR 03, 69; Westermann, ZIP 02, 189, 199; Habersack in Münchner Kommentar, 3. Aufl., § 9 VerbrKrG Rn. 16; Münscher, BKR 2003, 86, 89; Schnauder, OLGR Karlsruhe/Stuttgart 2003, K 1, 4; Peters/Ivanova, WM 03, 55, 58) und entgegen der gefestigten Rechtsprechung des 11. Senats für den kreditfinanzierten Erwerb von Immobilien und den durch Realkredit finanzierten Beitritt zu einem Immobilienfonds hat der 2. Senat des BGH mit Urteil vom 21.07.2003 (II ZR 387/02, WM 03, 1762 = ZIP 03, 1592 = NJW 03, 2821) entschieden, dass § 9 Abs. 3 VerbrKrG auf kreditfinanzierte Beteiligungen an einer Anlagegesellschaft Anwendung finde.
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